In Bozen unterhält die Firma "Rubner Türenwerk AG" eine Ausstellungsfläche, dessen Eingangstüren mittels Fingerscanner der Firma "ekey" geschützt werden. Auffallend der Werbetext und die Vorteile (!), die gepriesen werden:
- Zugang für Planer und Architekten das ganze Jahr
- Planer und Architekten müssen lediglich einmal ihre Fingerinformationen für den Zutritt berechtigen lassen
- es kann nachvollzogen werden, wer den Ausstellungsraum betreten hat, etwa bei Schadensfällen
- Schlüssel können verloren gehen, Zutrittscodes können unberechtigt weitergegeben werden, Finger hat man IMMER an der Hand
- Tore öffnen sich wie durch einen Fingerstreich
- Fingerscanner werden bald selbstverständlich für uns sein
- alle Holztüren können mit schönen integrierten Fingerscanner geliefert werden
Das Auffallende:
Es wird konsequent der Begriff "Fingerabdruck" vermieden, die Rede ist immer nur von Fingerscannern, Fingerinformationen, Fingerstreich, Fingerprint…klingt besser als Fingerabdruck, ja?!
Die Überwachung durch diese Art Zutrittskontrolle wird umschrieben als Nachvollziehung, wer den Ausstellungsraum betreten hat. Etwas komisch, dass aber so offen darüber gesprochen wird.
Dann die Aussage: "Finger hat man immer an den Händen". Ist falsch, Finger können leicht von der Hand getrennt werden, durch Abschneiden, Abhacken u. dgl….das war übrigens der Grund, dass Politiker in England diese Art von Zutrittskontrolle abgelehnt haben, aus Sorge diese Methoden könnten angewandt werden.
Weiters hat der deutche CCC nachgewiesen, dass es mit elementaren Mitteln möglich ist, Fingerabdrücke zu fälschen bzw. zu kopieren. Weiters ist es natürlich so, dass "der Träger der Fingerinformationen" 😉 dazu gezwungen werden kann, die Türen zu öffnen; den Schlüssel alias Fingerabdruck hat er ja immer bei sich und kann sich nicht berufen, den Schlüssel nicht dabeizuhaben. Wird also jemand zum Zutritt gezwungen zum Zwecke eines Diebstahls oder dgl., wer dürfte wohl als erster Verdächtiger gelten? Tolle Zukunftsaussichten, nicht wahr?