Ein interessantes Urteil hat es am Oberlandesgericht in Bozen/Südtirol gegeben. Es ging in diesem Fall um den Verdacht der Bestechung mit einem Streitwert um etwa 2000€ (!!!). Staatsanwalt Guido Rispoli hat in diesem Fall die Ermittlungen geleitet. Nachdem in der ersten Instanz eine Verurteilung erfolgte, haben die Richter Renzo Pacher, Armin Kapeller und Bernhard Lageder am Oberlandesgericht die Angeklagten freigesprochen.
Das Interessante daran, die Richter haben nicht in der "Sache" entschieden, sondern haben die Anordnung der Telefonabhörungen als unrechtmäßig (Anm. ich bezeichne das als illegal) erklärt, und damit die Ermittlungen des Staatsanwaltes zunichte bzw. unbrauchbar gemacht.
Man beachte den Streitwert von 2000€, ausreichend um Telefonabhörungen in die Wege zu leiten, um massiv in die Privatspäre der Bürger einzudringen.
Quelle: Tageszeitung Dolomiten